Die derzeit gültige Corona-Verordnung Schule kann hier eingesehen werden.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht:
- in allen Klassenzimmern und Fachräumen während des Unterrichts und in den Pausen
- auf Fluren und Gängen und
- in der Aula und Toiletten.
Ausgenommen ist die Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken). In den Pausenzeiten darf außerhalb der Gebäude die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, solange der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Metern eingehalten wird.
Es gelten weiterhin die bisherigen Hygiene-Hinweise:
- Händedesinfektion, insbesondere beim Betreten des Schulgebäudes
- Abstand halten
- Niesen und Husten in die Armbeuge
- regelmäßiges Lüften; mindestens alle 20 Minuten
- Bei Krankheitsanzeichen (z. B. Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn) bitte zu Hause bleiben und ggfs. medizinische Beratung/Behandlung in Anspruch nehmen).
— Stand: 07.12.2020 —