Ab nächster Woche wird in Baden-Württemberg eine inzidenzabhängige Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die sich im Präsenzunterricht befinden, eingeführt. Diese Testpflicht gilt ab einer Inzidenz von 100.
Wir werden ab dem 19.04.2021 mit allen anwesenden Schülerinnen und Schüler 2 mal pro Woche (montags und donnerstags) in der ersten Unterrichtsstunde Laien-Selbsttests mittels PoC-Antigen-Tests unter Anleitung der Fachlehrkräfte durchführen. Unsere Schülerinnen und Schüler informieren wir zusätzlich. Hier finden Sie die Informationen zur Selbsttestung.
Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist eine unterschriebene Einverständniserklärung und ein negativer Test. Bei Minderjährigen muss diese von Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Diese “Erklärung zur Teilnahme von Schülerinnen und Schüler zur Selbsttestung mittels PoC-Antigen-Test zur Erkennung einer COVID-19-Infektion an der Schule” kann hier in Kurzform und in Langform heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen finden Sie auch über nachfolgenden Link: FAQ Selbsttest: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Alle Regelungen sind vom weiteren Infektionsgeschehen abhängig und können sich ändern. Wir informieren regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
— Stand:14.04.2021 —
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