Ab Montag, 04. April 2022, gelten in Bezug auf Corona folgende veränderte Regelungen:
- Die Maskenpflicht entfällt, d. h. auf dem gesamten Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen muss keine Maske mehr getragen werden.
- Die Testpflicht gilt bis zu den Osterferien weiterhin, sofern die Schülerin/der Schüler nicht von der Testpflicht ausgenommen ist.
- Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Auch die fünftägige Kohortenpflicht und die Kontaktbeschränkungen für den Sport- und Musikunterricht entfallen.
- Das Ministerium und die Schulleitung empfehlen weiterhin möglichst Abstand zu halten und die bisherigen Hygienevorgaben einzuhalten. Wir bitten zu beachten, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung immer noch den besten Schutz gegen eine Infektion bietet und gerne weiterhin getragen werden darf.
— Stand: 01.04.2022 —
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