Mit dem Eintritt der Alarmstufe gilt ab Mittwoch, 17.11.2021, wieder die allgemeine Maskenpflicht in den Schulen. Dies bedeutet für alle Schüler*innen und Lehrkräfte, dass die Maske auch wieder im Unterricht am Platz getragen werden muss.
Die Corona-Verordnung Schule in Baden-Württemberg sowie weitere Hinweise können hier nachgelesen werden.
Im übrigen gelten die allgemeinen Corona-Hygieneregeln weiterhin.
— Stand: 17.11.2021 —
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